Hygienerecht
2006 ist das sogenannte Hygienepaket mit europäischen Verordnungen in Kraft getreten. Parallel wurde das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB), was das deutsche Lebensmittelrecht darstellt, durchgesetzt. Um die gesundheitliche Unbedenklichkeit innerhalb der gesamten Lebensmittelkette sicherzustellen, gilt Hygiene als wichtiger Teilaspekt der Lebensmittelsicherheit und zählt zur gesetzlichen Pflicht sowie Verantwortung für alle, die mit Lebensmitteln umgehen. Übergreifend wird diese Pflicht in einer sogenannten Sorgfaltspflicht des Lebensmittelunternehmers zusammengefasst. Die Hauptverantwortung für die Sicherheit von Lebensmitteln trägt der Lebensmittelunternehmer. Dabei wird zwischen den Prozessen Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln unterschieden.
Folgende Themen zählen zur lebensmittelrechtlichen Sorgfaltspflicht:
In Ergänzung zum europäischen Hygienepaket trat am 15. August 2007 die nationale Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts in Kraft. Sie wurde mit der Absicht, Antworten auf ungeklärte Fragen in den europäischen Verordnungen zu geben, erarbeitet. Der erste Artikel dieser Durchführungsverordnung beinhaltet die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV), welche in Deutschland gilt. Hierdurch werden z. B. die bestehenden Schulungspflichten um den Erwerb von Fachkenntnissen auf Sachgebieten erweitert. Die in Kraft getretenen EU-Verordnungen sind jedoch unbeschadet der Vorschriften in Deutschland rechtlich verbindlich und anzuwenden.
Das Hauptziel der allgemeinen und spezifischen Hygienevorschriften ist es, hinsichtlich der Sicherheit von Lebensmitteln ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten.
Einen Überblick über den Zusammenhang europäischer und nationaler Vorschriften erhalten Sie mithilfe folgender Abbildung: