Allergenkennzeichnung auf verpackten Lebensmitteln
Auf vorverpackten und verpackten Lebensmitteln müssen die 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, im Zutatenverzeichnis aufgeführt und hervorgehoben werden (z. B. durch fettgedruckte Schrift oder Hintergrundfarbe).
Die Kennzeichnungspflicht besteht auch für allergen-wirkende Verarbeitungsprodukte und für die bei der Produktion eingesetzten Hilfsstoffe, sofern diese beim Herstellungsprozess ihr allergenes Potential nicht verlieren.
Gemäß Artikel 2 Abschnitt e) der LMIV ist ein „vorverpacktes Lebensmittel“ jede Verkaufseinheit, die als solche an den Endverbraucher und an Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden soll und die aus einem Lebensmittel und der Verpackung besteht, in die das Lebensmittel vor dem Feilbieten verpackt worden ist, gleich viel, ob die Verpackung es ganz oder teilweise umschließt, jedoch auf solche Weise, dass der Inhalt nicht verändert werden kann ohne dass die Verpackung geöffnet werden muss oder eine Veränderung erfährt; Lebensmittel, die auf Wunsch des Verbrauchers am Verkaufsort verpackt oder im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden, werden von dem Begriff „vorverpacktes Lebensmittel“ nicht erfasst".
Gibt es kein Zutatenverzeichnis, z. B. weil die Verpackung zu klein ist, müssen die allergenen Stoffe und Erzeugnisse mit dem Hinweis „enthält" auf dem Etikett aufgeführt werden (z. B. „enthält Mandeln“). Bezieht sich die Bezeichnung des Lebensmittels aber eindeutig auf eines der Allergene (z. B. Haselnuss-Joghurt), so muss dieses nicht explizit angegeben werden.
Für unbeabsichtigte Beimischungen greift die Kennzeichnungspflicht nicht, denn Rückstände und Kreuzkontaminationen während des Produktionsprozesses sind keine regulären Zutaten. Beispielsweise können in einem Betrieb, der Nüsse verarbeitet, versehentlich kleinste Mengen davon in nussfreie Produkte gelangen. Die Zutatenliste enthält dann den freiwilligen Hinweis „kann Spuren von Nüssen enthalten".