Lebensmittelunverträglichkeiten

Zahlreiche Kinder haben eine Lebensmittelunverträglichkeit wie Allergien, die auch im Kita- Alltag berücksichtigt werden müssen. Doch wie kann die Umsetzung erfolgen? Wichtig ist, dass im Eingangsgespräch mit den Eltern das Thema seitens der Kita aktiv angesprochen wird. Hat das Kind eine Lebensmittelunverträglichkeit? Wenn ja, welche? Worauf ist zu achten? Diese und weitere Fragen gilt es zu klären. Liegt eine Lebensmittelunverträglichkeit vor, ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, die in Kopie in der Kita verbleibt. Gleichzeitig sind mit den Eltern entsprechende Handlungsweisen abzustimmen.
Ein Informationsblatt, das für alle Verantwortlichen in der Kita (pädagogisches Personal sowie Küchenkräfte) gut sichtbar aufgelistet wird, sollte folgende Punkte enthalten:

 

  • Name des Kindes,
  • Gruppe des Kindes,
  • Form der Lebensmittelunverträglichkeit,
  • Auflistung der zu vermeidenden Lebensmittel/Lebensmittelinhaltsstoffe,
  • ggf. eine Auflistung von „Ersatz-Lebensmitteln“, die vertragen werden und entsprechend in der Kita deponiert werden können,
  • Informationen zu Erstmaßnahmen im Notfall (nach Rücksprache mit den Eltern),
  • Telefonnummer einer Ansprechperson (z. B. Eltern).


Haben Kinder eine Lebensmittelunverträglichkeit, wird ihnen trotzdem die Teilnahme an der Mahlzeit ermöglicht. Das kann durch ein spezielles Essensangebot erfolgen oder, falls nicht anders möglich, durch mitgebrachte Speisen von zu Hause, welche ggf. in der Kita erwärmt werden.