Belehrung

Nach IfSG ist eine Belehrung anstelle eines Gesundheitszeugnisses vorgesehen. Dazu zählen eine Erstbelehrung sowie eine Folgebelehrung. Für welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Belehrungspflicht gilt, wer diese durchführt und welche Auflagen es zur Folgebelehrung gibt, erfahren Sie auf den folgenden Seiten.