Gute Hygienepraxis

Die gute Hygienepraxis, welche auch als „Basishygiene" bezeichnet wird, gilt als Voraussetzung für den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln.

Unter einer nachteiligen Beeinflussung wird nach § 2 (1) der LMHV verstanden, dass eine Ekel erregende oder sonstige Beeinträchtigung der einwandfreien hygienischen Beschaffenheit von Lebensmitteln eintreten kann. Dies kann z. B. durch Mikroorganismen, Verunreinigungen, Temperaturen, tierische Schädlinge sowie durch Abfälle, Reinigungsmittel oder ungeeignete Behandlungs- und Zubereitungsverfahren geschehen.

Diese nachteiligen Beeinflussungen sollen durch Maßnahmen der guten Hygienepraxis verhindert werden. Hierzu zählen u. a. Personal- und Betriebshygiene. Aber auch der richtige Umgang mit Lebensmitteln ist an dieser Stelle von Bedeutung.

 

Für die Implementierung eines HACCP-Konzeptes wird die Umsetzung der Maßnahmen der guten Hygienepraxis als Voraussetzung verstanden.
In nachfolgender Darstellung wird der Zusammenhang zwischen der guten Hygienepraxis (GHP) und dem HACCP-Konzept visualisiert:

Hinweis: Die Anforderungen an ein HACCP-Konzept nach Codex Alimentarius sind aktualisiert worden. In diesem Zusammenhang soll darauf hingewiesen werden, dass ein Teil der Maßnahmen der guten Hygienepraxis nun als Präventivprogramme bezeichnet werden, was allgemeine und operative Präventivprogramme umfasst (PRP, OPRP).