Speiseplanung

Neben den Kriterien für Lebensmittelquantitäten und -qualitäten sind bei der Planung eines ausgewogenen, nachhaltigen und gesundheitsfördernden Mahlzeitenangebot noch folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • Ein Menüzyklus beträgt mindestens 4 Wochen.
  • Die Gerichte sind bunt und abwechslungsreich zusammengestellt.
  • Ein ovo-lacto-vegetarisches Angebot ist täglich zu allen Mahlzeiten verfügbar.
  • Saisonale Obst- und Gemüsesorten aus regionalem Anbau werden bevorzugt.
  • Kulturspezifische, regionale und religiöse Essgewohnheiten werden beachtet.
  • Bei Gerichten mit Schweinefleisch wird eine alternative Fleischsorte angeboten.
  • Getreide, Getreideprodukte und Kartoffeln werden abwechslungsreich angeboten. Neben Kartoffeln, Nudeln und Reis können auch Dinkel, Grünkern, Bulgur und Hirse unterschiedlich verarbeitet werden.
  • Frittierte und/oder panierte Produkte werden maximal 4 x in 20 Verpflegungstagen eingesetzt. Produkte wie Kroketten, Gemüse im Teigmantel, panierte Schnitzel, Hähnchen-Nuggets oder Fischstäbchen nehmen bei der Zubereitung größere Mengen Fett auf. Zu dieser Kategorie zählen auch Speisen, die in Fett schwimmend ausgebacken werden, wie z. B. Reibekuchen oder Pfannkuchen.
  • In der Mittagsverpflegung sind industriell hergestellte Fleischersatzprodukte maximal  4 x in 20 Verpflegungstagen eingesetzt. Dazu zählen "Würstchen", „Schnitzel“ oder Bratlinge auf Soja-, Tofu-, Lupinen-, Pilz- oder Milchbasis sowie aus Seitan. Tofu sowie eingelegter Tofu, der nicht weiterverarbeitet ist, zählt in diesem Sinne nicht als industriell hergestelltes Fleischersatzprodukt.
  • Getränke stehen jederzeit zur Verfügung.
    Zu jeder Mahlzeit gehört ein Getränk. Gleichzeitig haben die Kinder auch außerhalb der Mahlzeiten jederzeit die Möglichkeit zu trinken. Leitungswasser bietet hier eine kostengünstige und ökologisch empfehlenswerte Alternative.
  • Die Kinder (und auch Eltern) sollen die Möglichkeit bekommen, ihre Wünsche und Kritik zum Verpflegungsangebot zu äußern. Dies kann in persönlichen Gesprächen erfolgen oder die Speisen werden z. B. mit Smileys bewertet. Sind Wünsche und Anregungen nicht zu realisieren, ist es empfehlenswert, dies in einer Rückmeldung zu begründen.
  • Auf Kinder mit Lebensmittelunverträglichkeiten wie Allergien wird Rücksicht genommen. Entweder wird ihnen ein spezielles Essen angeboten oder wenn das nicht ermöglicht werden kann, das von den Eltern zubereitete Essen aufgewärmt.
  • Bestimmte tierische  und pflanzliche Lebensmittel werden aufgrund möglicher Belastung mit Krankheitserregern nicht eingesetzt. Z.B. sollte auf Rohmilchprodukte, frisches Mett oder schnell gereifte Rohwürste verzichtet werden. Sprossen und tiefgekühlte Beeren müssen vor dem Verzehr erhitzt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat hierzu die Broschüre „Sicher verpflegt - Besonders empfindliche Personengruppen in Gemeinschaftseinrichtungen" veröffentlicht.

Der Speiseplan

Folgendes ist bei der Bereitsstellung und Gestaltung des Speiseplans zu berücksichtigen:

  • Der aktuelle Plan ist im Vorfeld den Kindern und Eltern regelmäßig und barrierefrei zugänglich.
  • Der Speiseplan ist zielgruppengerecht gestaltet.
  • Speisen sind eindeutig bezeichnet!
    Unter „Chefsalat" oder „Freitagspfanne" kann sich keiner etwas vorstellen.  Phantasienamen dürfen nur verwendet werden, wenn zusätzlich die Hauptzutaten des Gerichtes z. B. in Klammern angegeben sind.
    Beispiel: Chefsalat (gemischte Blattsalate mit Tomate, Gurke, Ei, Käse und Oliven)
  • Bei Fleisch, Wurstwaren und Fisch ist die Tierart benannt. Dabei können Piktogramme eingesetzt werden.
  • Das Angebot mehrerer Menülinien ist übersichtlich dargestellt und das gesundheitsfördernde und nachhaltige Speiseangebot besonders hervorgehoben.
  • Allergene sind gemäß der Lebensmittelinformations - Durchführungsverordnung (LMIDV) gekennzeichnet bzw. die Eltern und das Erziehungspersonal wissen, wo sie diese Informationen erfragen können.
    Ausführliche Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik Allergenkennzeichnung.
  • Zusatzstoffe sind gemäß der Zusatzstoffzulassungsverordnung (ZZulV) gekennzeichnet.
  • Wenn Nährwerte angegeben werden, so sind diese nach der Nährwertkennzeichnungs-Verordnung (NKV) anzugeben.