Speisenangebot bei besonderen Anforderungen

Bei besonderen Situationen oder Begebenheiten wie den Umgang mit Süßigkeiten, Feste oder Feierlichkeiten oder Lebensmittelunverträglichkeiten müssen von der Tageseinrichtung klar definierte Vorgehensweisen formuliert werden. Im optimalen Fall werden die Regeln im Rahmen der Erziehungspartnerschaft mit den Eltern zusammen entwickelt. Wenn dies nicht möglich ist, müssen den Eltern die Vorgehensweisen der Tageseinrichtung bekannt sein. Diese können den Erziehungsberechtigten z.B. bei dem Aufnahmegespräch nahe gebracht werden. Auf den folgenden Seiten erfahren Sie Näheres für den Umgang mit dem Speisenangebot bei besonderen Anforderungen.