Mittwoch, 11.03. 2026

Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung von Ernährungsarmut in Niedersachsen

Das Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen (ZEHN) hat in einem Fokusheft Handlungsempfehlungen erarbeitet, um Ernährungsarmut entgegenzuwirken. Damit wird das gesellschaftspolitisch wichtige Thema aufgegriffen und Niedersachsens Ernährungsstrategie fortgeschrieben.
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In einem transparenten Prozess mit Fachleuten und Betroffenen wurden gemeinsam Lösungsmöglichkeiten identifiziert. Den Sorgen und Bedürfnissen der Betroffenen wurde so ernsthaft Gehör verliehen.


Mit drei ineinandergreifenden Handlungsempfehlungen adressiert das ZEHN die Kita- und Schulverpflegung als großen Hebel, um wirksam gegen Ernährungsarmut anzugehen. In Niedersachsen gehören Kinder und Jugendliche mit einer Armutsgefährdungsquote von etwa 20 % zu den besonders betroffenen Gruppen. Kitas und Schulen sind Orte, an denen alle Kinder unabhängig von ihrer familiären Situation zuverlässig mit gesunden Mahlzeiten erreicht werden. Die drei zentralen Forderungen lauten wie folgt: 

 

  1. Die Einführung einer nach Möglichkeit beitragsfreien und an den DGE-Qualitätsstandards orientierten Kita- und Schulverpflegung: Ihre Umsetzung kann Familien finanziell entlasten und die Verpflegungssituation von Stigmatisierung und Diskriminierung befreien. Studien zeigen, dass beitragsfreie Schulmahlzeiten langfristig positive Effekte auf Gesundheit, Bildung und Einkommen haben. 
  2. Flächendeckende Verbesserung der Frühstücksversorgung in Grund- und Förderschulen anstreben: Allen Kindern in Niedersachsen sollte ein qualitativ hochwertiges, nach finanzieller Möglichkeit der Schulträger beitragsfreies Frühstück zum Start in den Tag angeboten werden. Als Bedingung wird hier genannt, dass sich das einzuführende Frühstücksangebot nach dem DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen richtet, um eine qualitativ hochwertige Verpflegung sicherzustellen. Dazu gibt es von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. einen Wegweiser aus dem Jahr 2024.
  3. Ausweitung des EU-Schulprogramm zur beitragsfreien und flächendeckenden Versorgung von Kindern mit Obst, Gemüse und Milch auf weitere Schuljahrgänge sowie auf Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege.

In Niedersachsens Ernährungsstrategie wird Ernährungsarmut als zentrale Herausforderung benannt. Mit dieser gezielten Handlungsempfehlung und den genannten Maßnahmen will das ZEHN maßgeblich zur gesundheitlichen Chancengleichheit beitragen. Das Ziel lautet, Armut und damit auch Ernährungsarmut zu verhindern.


Ernährungsarmut ist nicht nur in Niedersachsen relevant, sondern stellt eine bundesweite Herausforderung dar. Mit einer qualitativen Gemeinschaftsverpflegung können Sie einen Beitrag dazu leisten, dieser Herausforderung zu begegnen. Ein Frühstücksangebot in Kitas und Schulen kann zum Beispiel ein erster Schritt sein ebenso wie die Umsetzung der DGE-Qualitätsstandards für Kitas bzw. Schulen in der Mittagsverpflegung. Denn hiermit wird zumindest für 2 Mahlzeiten des Tages sichergestellt, dass es eine gesunde Auswahl von Speisen und Getränken gibt. Damit die Kinder und Jugendliche jeden Tag das essen können, was sie für ihre körperliche und geistige Entwicklung brauchen.


Quelle: https://www.gemeinsamgutessen.de/ueber-uns/im-gespraech-mit/maren-buerster-fachreferentin-fuer-ernaehrung-beim-zehn und https://www.gemeinsamgutessen.de/service/aktuelles/ernaehrungsstrategie-in-niedersachsen-nimmt-ernaehrungsarmut-in-den-fokus