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Bund und Länder schließen Vertragsverhandlungen für mehr Qualität in Kitas ab
Das Bundesbildungsministerium hat alle Bund-Länder-Verträge zum Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) für die Jahre 2025 und 2026 unterzeichnet. Damit fließen vier Milliarden Euro in Kita-Qualität, Fachkräftegewinnung und sprachliche Bildung.In den Verträgen legen die Bundesländer fest, welche Maßnahmen sie zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung in den nächsten zwei Jahren umsetzen werden.
Handlungsfelder für mehr Qualität
Das Gesetz fokussiert sieben Handlungsfelder, die für die Qualität der Kindertagesbetreuung von besonderer Bedeutung sind und in denen langfristig bundesweite Standards angestrebt werden.
- Bedarfsgerechtes Angebot
- Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Stärkung der Leitung
- Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
- Förderung der sprachlichen Bildung
- Stärkung der Kindertagespflege
Seit 2025 sind zwei Handlungsfelder für jedes Land verpflichtend: die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften und die sprachliche Bildung. Entsprechend setzen die Länder bei der Umsetzung des KiQuTG in den Jahren 2025 und 2026 Schwerpunkte in diesen beiden Handlungsfeldern.
Zum jetzigen Zeitpunkt hat sich das Bundesland Bremen für den Schwerpunkt „Verpflegung“ entschieden. Die Stadtgemeinde finanziert ein Frühstückangebot in Kitas in Index-Lagen. Praxistipps für ein gesundes und nachhaltiges Frühstücks-Angebot finden Interessierte zum Beispiel in einer Broschüre und Interview-Anfragen auf der FITKID- Webseite.
